Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Bäckerei Konditorei Thomas Puppe
Am Krausenbaum 42 a

41464 Neuss

Präambel

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die im Interesse eines reibungslosen Geschäftsbetriebes vom Verwender zugrunde gelegt werden.

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden Verwendung bei Rechtsgeschäften mit Gewerbetreibenden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Die Bedingungen gelten für jetzige und zukünftige Rechtsgeschäfte; es sei denn, es werden andere Bedingungen durch den Verwender anerkannt.

Soweit Lieferbedingungen von Kunden zugrunde gelegt werden, bleiben die Vereinbarungen bestehen. Lediglich soweit in diesen bestehenden Liefervereinbarungen keine Regelungen getroffen wurden, greifen die hier in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegten Regelungen.

 

§ 2 Bestellung / Qualitätskriterien

Die vom Besteller in Auftrag gegebene Bestellmenge ist verbindlich. Bei Brot- und Backwaren handelt es sich um ein hoch sensibles Produkt, das nur begrenzt verzehrfähig ist. Umtausch oder Rückgabe sind daher ausgeschlossen.

Alle Erzeugnisse sind handwerklich gefertigt und unterliegen strengen Qualitätskriterien. Es wird grundsätzlich nur solche Ware ausgeliefert, die in einwandfreiem qualitativ hochwertigem und frischem Zustand ist.

Sollten gleichwohl einmal berechtigte Gründe für Beanstandungen vorliegen, können diese nur geltend gemacht werden, wenn der Mangel unverzüglich, spätestens jedoch 4 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt wird. Ausgeschlossen sind Mängel, die durch falsche Lagerung oder sonstige unsachgemäße Behandlung beim Käufer verursacht worden sind.

Bei Streitigkeiten über die Qualität entscheidet ein unabhängiger Sachverständiger des zuständigen Fachverbandes.

Bei eindeutigen Qualitäts- und Sachmängeln haftet der Hersteller uneingeschränkt. Im Falle einer einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den reinen Sachschaden begrenzt.

 

§ 3 Preise

Die ausgehandelten Preise beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Verkaufspreis, der an der Ware ausgezeichnet ist oder sich in der Preisliste selbst befindet.

Die Preise gelten stets ab Produktionsstätte. Kosten für Verpackung oder sonstige Bereitstellungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Herstellers. Soweit der Käufer die Waren weiterliefert, ist auf den Eigentumsvorbehalt des Herstellers hinzuweisen. Darüber hinaus gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

 

§ 5 Zahlungen / Fälligkeit

Die Zahlung des Kaufpreises hat unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu erfolgen. Die Preise sind so knapp kalkuliert, dass Skonto nicht gewährt werden kann.

Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Hersteller über den vollen Betrag verfügen kann. Schecks werden nur bei gesonderter Vereinbarung angenommen. Bei verspäteter Zahlung kann der Lieferant einen Verzugsschaden in Höhe von derzeit 8 % über dem jeweiligen Basiszins geltend machen.

Sollte die Zahlung auch nach der ersten Mahnung nicht fristgerecht erfolgen, werden ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von 10,- € erhoben.

Danach wird die Forderung durch ein Inkasso-Unternehmen eingetrieben.

Zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung des Kaufpreises ist der Käufer nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

 

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

Der Käufer verpflichtet sich, die von ihm bestellte Menge auch abzunehmen. Sollte der Hersteller aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage sein, die Gesamtliefermenge rechtzeitig fertig zu stellen, so sind auch Teillieferungen möglich.

Die Waren sind am vereinbarten Abnahmetag oder soweit ein solcher nicht vereinbart worden ist, innerhalb von vier Tagen nach Zugang der Bereitstellungsmitteilung abzunehmen. Kommt der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so hat er den entstehenden Schaden zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren geht mit Annahmeverzug auf den Schuldner über.

Soweit aus betriebsbedingten Gründen ein vereinbarter Lieferzeitpunkt nicht eingehalten werden kann, kann eine Nachlieferung innerhalb der nächsten zwei Stunden erfolgen.

Störungen des Geschäftsbetriebes oder andere Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Streik, behördliche Anordnungen) – auch bei den Lieferanten oder Vorlieferanten - lassen die Lieferverpflichtungen des Herstellers entfallen. In diesen Fällen ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich.

In diesen Fällen ist der Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Waren zu informieren.

 

§  7 Rücktritt

Beide Parteien können bei groben Vertragsverletzungen vom Vertrag zurücktreten.

Ein Rücktritt des Käufers ist möglich, wenn etwa der Verkäufer einen Liefertermin trotz vorheriger Abmahnung zum wiederholten Mal nicht einhält.

Der Verkäufer kann zurücktreten, wenn der Käufer einen Zahlungstermin und die ihm gesetzte Nachfrist von mehr als 7 Tagen verstreichen lässt, wenn der Käufer grob fahrlässig wahrheitswidrige Angaben über die vertraglichen Vereinbarungen macht. Ein entstandener Schaden ist in diesem Fall vom Käufer bzw. Verkäufer zu ersetzen.

 

§ 8 Ausschließlicher Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Für alle Fragen aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht, in dessen Gebiet der Hersteller seinen Sitz hat, zuständig.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

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